Herzlich Willkommen im
Therapiezentrum Landhausstrasse
Seit 40 Jahren Ihre Adresse für Physiotherapie im Herzen von Stuttgart Ost
Physiotherapeut:in (m/w/d)
Voll- oder Teilzeit
Therapiezentrum Landhausstraße | Stuttgart-Ost
Auf Grundlage einer physiotherapeutischen Befundung wird ein persönlicher Therapieplan erstellt, der sowohl aktive Übungen als auch unterstützende Maßnahmen wie zum Beispiel Weichteiltherapie beinhaltet. Ziel ist es, Schmerzen zu reduzieren, Funktionen wiederherzustellen und die Selbstständigkeit im Alltag nachhaltig zu fördern.
Durch den Einsatz medizinischer Trainingsgeräte können Belastung und Trainingsintensität exakt dosiert und an den Therapieverlauf angepasst werden. Ziel ist es, Funktionen wiederherzustellen, Beschwerden zu reduzieren und die körperliche Leistungsfähigkeit nachhaltig zu steigern.
Bei uns trainierst du an hochwertigen, pneumatischen Geräten der Firma HUR.
Ebenfalls aktive Therapieformen und individuell angeleitetes Training zur Stabilisierung, Kräftigung und langfristigen Sicherung des Behandlungserfolgs gehören fest dazu.
Die Therapie wird individuell auf Grundlage einer physiotherapeutischen Befundung geplant und dient insbesondere der Behandlung von Beschwerden an Wirbelsäule, Schulter, Hüfte oder anderen Gelenken. Ziel ist es, Bewegungsstörungen zu beheben, Schmerzen zu reduzieren und die körperliche Belastbarkeit nachhaltig zu verbessern.
– Elektrotherapie/Ultraschall
– Extension/Schlingentisch
– Wärmetherapie/Fango
– Kältetherapie/Eis
– Kinesiotape
-Magnetfeldresonanztherapie
– Novafon
In der Regel ja. Gesetzlich Versicherte benötigen eine ärztliche Verordnung (Rezept). Privatversicherte sollten die Vertragsbedingungen ihrer Versicherung prüfen. Selbstverständlich sind auch Selbstzahlerleistungen möglich.
Bitte bringen Sie Folgendes mit:
Für physiotherapeutische Leistungen gelten sogenannte Regelbehandlungszeiten. Diese setzen sich aus der eigentlichen Behandlungszeit sowie der Vor- und Nachbereitung zusammen.
Zur Vorbereitung gehören:
Zur Nachbereitung zählen:
Wird vom verordnenden Arzt ein Therapiebericht gewünscht, entfällt gemäß § 17 Abs. 6 des Bundesrahmenvertrags eine Behandlungseinheit auf die Erstellung des Therapieberichts.
Regelbehandlungszeiten im Überblick:
(15 Minuten Behandlung + 5 Minuten Vor- und Nachbereitung)
(15 Minuten Behandlung + 5 Minuten Vor- und Nachbereitung)
(10 Minuten Behandlung + 5 Minuten Vor- und Nachbereitung)
(55 Minuten Behandlung + 5 Minuten Vor- und Nachbereitung)
(25 / 40 / 55 Minuten Behandlung + jeweils 5 Minuten Vor- & Nachbereitung)
Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden vorher ab. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir Ihnen leider privat in Rechnung stellen.
Die Anzahl der Behandlungen wird vom Arzt festgelegt und ist auf dem Rezept vermerkt. Falls weitere Therapie notwendig ist, sprechen Sie bitte mit Ihrem behandelnden Arzt.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für verordnete Behandlungen. Es fällt jedoch eine gesetzliche Zuzahlung an (10 % der Behandlungskosten plus Rezeptgebühr), sofern keine Befreiung vorliegt.
Ja, im Rahmen von Selbstzahlerleistungen oder Präventionsangeboten ist eine Behandlung auch ohne ärztliche Verordnung möglich.
Die Gültigkeit richtet sich nach der Art des Rezepts:
- Kassenrezept (gesetzlich Versicherte):
Die Behandlung sollte in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden (maßgeblich sind die aktuellen Heilmittel-Richtlinien).
- Privatrezept:
Hier gelten die Vorgaben des verordnenden Arztes bzw. die Bedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung. In der Regel sollte auch hier zeitnah mit der Behandlung begonnen werden.
Bitte achten Sie darauf, Termine frühzeitig zu vereinbaren, damit die Fristen eingehalten werden können.
Bitte tragen Sie bequeme Kleidung, die ausreichend Bewegungsfreiheit ermöglicht und das Behandlungsareal gut zugänglich macht.













